Hohenzollernstraße
Kreuz und quer durch das Land preußischer Könige und Deutscher Kaiser
Hohenzollernstraße
Hohenzollernstraße
Vom Wasserschloss Glatt, halbwegs zwischen Freudenstadt und Sulz am Neckar, windet sich die Hohenzollernstraße zu den Schauplätzen der bewegten Geschichte des prägenden Fürstenhauses in Baden und Württemberg.

Die ehemaligen hohenzollerischen Hoheitsgebiete, rund um das prächtige Stammschloss über Hechingen sind das Stammland früherer süddeutscher Grafen und Fürsten, preußischer Könige und gar Deutscher Kaiser. Vom östlichen Rand des Schwarzwaldes am oberen Neckar über das Albvorland, die Schwäbische Alb, das Donautal und weite Teile Oberschwabens führt die Hohenzollernstraße durch das Land der Hohenzollern, quer durch die heutigen Landkreise Zollernalb und Sigmaringen, bis nahe an den Bodensee heran.

Beeindruckende Landschaften und sehenswerte Kulturdenkmäler säumen den Verlauf der Straße. Der Routenabschnitt im Bodenseeraum beginnt in Beuron an der Donau, steigt steil das südliche Steilufer zur Festung Wildenstein empor und führt weiter über die kargen Hochflächen bis Meßkirch.

Stets in südöstlicher Richtung wird Kloster Wald angesteuert und ein Schlenker zur abgelegenen Burg Hohenfels nahe Stockach eingelegt, ehe es in die alte Reichsstadt Pfullendorf geht. Ostrach und das in einem friedlichen Tälchen gelegene Kloster Habsthal sind weitere Ziele am folgenden Verlauf in Richtung Sigmaringen. Überragt wird die Donaustadt von der mächtigen Anlage des Fürstlich Hohenzollerschen Residenzschlosses, das Stammschloss der Linie Hohenzollern-Sigmaringen.

Über die Stadt Scheer und durch das herrliche Laucherttal verlässt die Hohenzollernstraße wieder den Bodenseeraum und steuert über Veringenstadt, Gammertingen und Hechingen wieder ihren Ausgangspunkt an.

Historische Sehenswürdigkeiten, Museen, Städte und Gemeinden können mit Auto, per Fahrrad oder auf stillen Wanderwegen erkundet werden. Besonders aber die beiden letzen Möglichkeiten bringen den Einklang zwischen Kultur und Natur besonders gut zur Geltung.